Gekündigt? Sie haben drei Wochen. Nicht mehr.
Wer gegen eine Kündigung vorgehen will, muss innerhalb von drei Wochen Klage erheben. Wir prüfen Ihre Kündigung kurzfristig, meistens noch am selben Tag.
Mit welcher Abfindung kann ich rechnen?
Vor Gericht wird oft ein halbes bis ein ganzes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr vereinbart. Einen Anspruch darauf gibt es meistens nicht, es ist Verhandlungssache.

Die meisten Menschen kommen zu spät, weil sie erst abwarten wollen. Ein kurzes Telefonat kostet nichts und klärt, ob Eile geboten ist.
Derya Aydın, Fachanwältin für Arbeitsrecht