Kurz gesagt: Wer geschäftlich eine Website betreibt, braucht ein Impressum. Seit dem 14. Mai 2024 steht die Pflicht in § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) statt im Telemediengesetz. Inhaltlich hat sich nichts geändert: Name, Anschrift, Kontakt, je nach Rechtsform Register und Vertreter, dazu Zusatzangaben für Kammerberufe. Fehler können abgemahnt werden.
Was sich 2024 geändert hat
Das Digitale-Dienste-Gesetz hat am 14. Mai 2024 das Telemediengesetz (TMG) abgelöst. Die Pflichtangaben im Impressum sind gleich geblieben. Sie stehen jetzt nur in einem anderen Gesetz. Du musst das Gesetz im Impressum nicht nennen. Steht dort noch „Angaben gemäß § 5 TMG“, ändere es in „§ 5 DDG“ oder streich den Verweis (Händlerbund: Das TMG wird zum DDG).
Die Pflichtangaben nach § 5 DDG
Nicht jede Angabe gilt für jeden Betrieb. Die Tabelle zeigt, wann welche Nummer greift.
| Nr. | Angabe | Für wen |
|---|---|---|
| 1 | Name und vollständige Anschrift der Niederlassung. Bei juristischen Personen zusätzlich Rechtsform, Vertretungsberechtigte und gegebenenfalls Angaben zum Kapital | Alle |
| 2 | Angaben für eine schnelle Kontaktaufnahme, darunter die E-Mail-Adresse | Alle |
| 3 | Zuständige Aufsichtsbehörde | Bei Tätigkeiten, die eine behördliche Zulassung brauchen |
| 4 | Register und Registernummer | Bei Eintrag in Handels-, Partnerschafts-, Genossenschafts-, Vereins- oder Gesellschaftsregister |
| 5 | Kammer, gesetzliche Berufsbezeichnung mit Staat der Verleihung, berufsrechtliche Regelungen | Reglementierte Berufe |
| 6 | Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Wirtschafts-Identifikationsnummer | Wenn vorhanden |
| 7 | Hinweis auf Abwicklung oder Liquidation | AG, KGaA, GmbH in Abwicklung |
Zur Steuer-ID: Die Steuernummer gehört nicht ins Impressum. Die Wirtschafts-Identifikationsnummer wird seit Ende 2024 automatisch vergeben. Hast du eine Umsatzsteuer-ID, reicht diese. Hast du keine, gibst du die Wirtschafts-ID an, sobald du sie hast (ZDH, Praxis Recht Impressumspflicht).
Leicht zu finden, immer erreichbar
Das Gesetz verlangt, dass die Angaben leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sind. In der Praxis heißt das: ein Link mit der Bezeichnung „Impressum“ im Fußbereich jeder Seite. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks nennt als Faustregel höchstens zwei Klicks bis zum Impressum.
Das gilt auch für Social-Media-Profile, die du geschäftlich nutzt. Die IHK Chemnitz rät: Im Zweifel fallen alle Online-Auftritte unter die Impressumspflicht. Oft reicht ein gut sichtbarer Link auf das Impressum deiner Website.
Besonderheiten nach Rechtsform
Einzelunternehmen
Vor- und Nachname des Inhabers mit der vollständigen Geschäftsanschrift. Ein Fantasiename wie „Glanzwerk Reinigung“ allein reicht nicht. Bist du als eingetragener Kaufmann im Handelsregister, kommen Registergericht und Nummer dazu.
GbR und eGbR
Gib die Rechtsform GbR an. Üblich und empfehlenswert ist es, alle vertretungsberechtigten Gesellschafter mit Namen zu nennen. Seit 2024 kann sich eine GbR ins neue Gesellschaftsregister eintragen lassen. Sie heißt dann eGbR (IHK Köln zum Gesellschaftsregister). Ist deine GbR eingetragen, gehören Registergericht und Registernummer ins Impressum.
GmbH und UG
Vollständige Firma mit Rechtsform, alle Geschäftsführer mit Namen, Registergericht und HRB-Nummer. Das Stammkapital musst du nicht nennen. Tust du es doch, gehört laut § 5 DDG auch der Betrag noch nicht eingezahlter Einlagen dazu, falls es welche gibt.
Kammerberufe: Kanzleien, Praxen, Architekten
Rechtsanwälte, Steuerberater, Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Architekten und andere reglementierte Berufe brauchen nach § 5 Abs. 1 Nr. 5 DDG drei zusätzliche Angaben:
- Kammer: zum Beispiel die zuständige Rechtsanwalts-, Steuerberater- oder Ärztekammer.
- Berufsbezeichnung und Staat: etwa „Rechtsanwältin, verliehen in der Bundesrepublik Deutschland“.
- Berufsrechtliche Regelungen: Bezeichnung der Regeln und wie man sie einsehen kann. Ein Link auf die Seite der Kammer reicht laut IHK Chemnitz aus.
Hinzu kommt die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV). Hast du eine Berufshaftpflichtversicherung, musst du Kunden vor Vertragsschluss Namen und Anschrift des Versicherers sowie den räumlichen Geltungsbereich mitteilen (IHK Schleswig-Holstein zur DL-InfoV). Viele Kanzleien und Praxen erledigen das direkt im Impressum. Mehr zum Webauftritt für diese Berufe findest du auf unserer Seite Website für Kanzleien.
Handwerk: Was die Handwerkskammer damit zu tun hat
Viele Handwerker gehen davon aus, dass sie Handwerkskammer und Handwerksrolle angeben müssen. Laut ZDH ist das nur bei den Gesundheitshandwerken Pflicht: Augenoptiker, Hörakustiker, Zahntechniker, Orthopädietechniker und Orthopädieschuhmacher. Sie nennen die zuständige Handwerkskammer, die gesetzliche Berufsbezeichnung, Deutschland als Staat der Zulassung und die Handwerksordnung als berufsrechtliche Regelung.
Eine Aufsichtsbehörde müssen laut ZDH im Handwerk nur bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger und Büchsenmacher angeben. Für alle anderen Gewerke sind Kammer und Handwerksrolle keine Pflichtangabe. Viele Betriebe nennen sie trotzdem freiwillig. Das schafft Vertrauen.
Der ZDH empfiehlt außerdem, neben der E-Mail-Adresse auch eine Telefonnummer anzugeben. Welche Inhalte eine Handwerker-Website sonst braucht, steht in unserer Checkliste für Handwerker.
Was bei Fehlern droht
Ein fehlendes oder unvollständiges Impressum kann eine Ordnungswidrigkeit sein. Die IHK Chemnitz nennt Bußgelder von bis zu 50.000 Euro. In der Praxis häufiger sind Abmahnungen: Mitbewerber und befugte Verbände können einen Verstoß kostenpflichtig abmahnen (ZDH).
Typische Fehler sind ein Impressum, das nur über die Datenschutzerklärung erreichbar ist, ein Postfach statt Straße und Hausnummer, ein fehlender Geschäftsführer nach einem Wechsel oder eine alte Registernummer nach einer Umfirmierung.
Häufige Fragen
Muss ich als Kleinunternehmer ein Impressum haben?
Ja. Die Pflicht hängt nicht vom Umsatz ab, sondern davon, ob du die Website geschäftlich nutzt. Auch die Website eines Ein-Personen-Betriebs braucht ein Impressum.
Darf ich meine Privatadresse weglassen, wenn ich von zu Hause arbeite?
Das Gesetz verlangt eine ladungsfähige Anschrift. Ein reines Postfach genügt nicht. Wer seine Wohnadresse nicht zeigen will, nutzt manchmal eine Geschäftsadresse, an der er tatsächlich erreichbar ist. Lass dich dazu im Einzelfall beraten.
Reicht ein Impressum-Generator?
Für einfache Fälle ist ein Generator ein guter Start. Prüf das Ergebnis aber selbst: Rechtsform, Vertreter, Register und Kammerangaben müssen zu deinem Betrieb passen. Bei Kammerberufen lohnt ein Blick auf die Hinweise deiner Kammer.
Gehört das Impressum auf eine eigene Seite?
Eine eigene Seite mit dem Titel „Impressum“ ist der übliche und sichere Weg. Wichtig ist, dass der Link von jeder Seite aus erreichbar ist, auch auf dem Handy.
Hinweis: Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Er gibt einen allgemeinen Überblick, Stand Oktober 2026. Für deinen Einzelfall wende dich an deine Kammer, deinen Verband oder eine Anwältin.
Pflichtseiten im Blick
Wir prüfen, ob Impressum und Pflichtseiten auf deiner Website gut erreichbar sind. Die Angaben selbst lieferst du, die Umsetzung übernehmen wir.